Beim bilanzorientierten Ansatz müssen der Bilanzwert und die Steuerbemessungsgrundlage von Vermögen und Verbindlichkeiten bei der Rückstellung und bei Einreichung der Steuererklärung verglichen werden. Das Formular für die Gegenüberstellung von Bilanzwert und Steuerbemessungsgrundlage in den nachfolgenden Beispielen (Abbildung 1 und 2) kann für alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten konfiguriert werden oder nur für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit einer Differenz zwischen Bilanzwert und Steuerbemessungsgrundlage (z.B. Uneinbringliche Forderungen gesamt, Steuerverlustvortrag gesamt). Das Webformular weist ein Kontinuitätsformat auf und ermöglicht die Abstimmung von Anfangssaldo, Bewegungen im laufenden Jahr und Endsaldo.
Abbildung 1: Konto für uneinbringliche Forderungen gesamt - TRCS_BVTAccounts Total Bad Debts
Abbildung 2: Steuerverlustvortrag gesamt - TRCS_BVTAccounts Total Loss Carryforward