Beispiele für die Berechnung von Verzugszinsen

Mit der Basissoftware werden die Verzugszinsen für offene Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Stichtag berechnet. Dabei wird nur ein Zinssatz verwendet. Zudem werden die Verzugszinsen für überfällige Zahlungen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum berechnet.

Wenn Sie den Prozess zum Berechnen der Verzugszinsen für die Tschechische Republik durchführen, werden die Verzugszinsen vom System entweder nach der Methode mit der 30-Tage-Regel oder anhand der ausstehenden und überfälligen Zahlungsbeträge berechnet.

Angenommen, Sie haben eine Rechnung ausgestellt und eine Zahlung für die Rechnung mit folgenden gültigen Faktoren erhalten:

  • Der Rechnungsbetrag beträgt 10.000.

  • Die Rechnung wurde am 19. August ausgestellt.

  • Das Fälligkeitsdatum nach 30 Tagen ist der 18. September.

  • Der am 18. September gültige Zinssatz beträgt 15 Prozent.

  • Am 1. Oktober ändert sich der Zinssatz auf 20 Prozent.

  • Der Kunden nimmt folgende Zahlungen vor:

    • 1.000 am 26. September.

    • 500 am 10. Oktober.

  • Der 24. Oktober ist der Stichtag für die Verarbeitung.

Wenn Sie die Methode mit der 30-Tage-Regel aktivieren, führt das System folgende Berechnungen durch:

  • Wenn die Zahlung von 1.000 Euro am 26. September erfolgt, werden vom System tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 15 Prozent anhand des ursprünglichen Rechnungsbetrags von 10.000 Euro ermittelt und darauf angewendet. Das Ergebnis wird mit 8 Tagen multipliziert (18. September bis 26. September).

  • Wenn sich der Zinssatz am 1. Oktober ändert, werden vom System tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 15 Prozent anhand des offenen Betrags von 9.000 Euro ermittelt und darauf angewendet. Das Ergebnis wird mit 4 Tagen multipliziert (27. September bis 30. September).

  • Wenn die Zahlung von 500 Euro am 10. Oktober erfolgt, werden vom System tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 20 Prozent anhand des offenen Betrags von 9.000 Euro ermittelt und darauf angewendet. Das Ergebnis wird mit 10 Tagen multipliziert (1. Oktober bis 10. Oktober).

  • Wenn die Verzugszinsen am 24. Oktober berechnet werden, werden vom System tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 20 Prozent anhand des offenen Betrags von 8.500 Euro ermittelt und darauf angewendet. Das Ergebnis wird mit 14 Tagen multipliziert (10. Oktober bis 24. Oktober).

Folgende Berechnungen werden anhand ausstehender Beträge und überfälliger Zahlungen durchgeführt (die Methode mit der 30-Tage-Regel ist nicht aktiviert):

  1. Für die am 26. September bezahlten 1.000 Euro werden vom System tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 15 Prozent ermittelt. Das Ergebnis wird mit 8 Tagen multipliziert (18. September bis 26. September).

  2. Für die am 10. Oktober bezahlten 500 Euro gilt:

    • Vom System werden tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 15 Prozent ermittelt. Das Ergebnis wird mit 12 Tagen multipliziert (18. September bis 30. September).

    • Vom System werden tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 20 Prozent ermittelt. Das Ergebnis wird mit 10 Tagen multipliziert (1. Oktober bis 10. Oktober).

  3. Für den offenen Betrag von 8.500 Euro bis zum Stichtag für die Ausführung, dem 24. Oktober, gilt:

    • Vom System werden tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 15 Prozent ermittelt. Das Ergebnis wird mit 12 Tagen multipliziert (18. September bis 30. September).

    • Vom System werden tägliche Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 20 Prozent ermittelt. Das Ergebnis wird mit 24 Tagen multipliziert (1. Oktober bis 24. Oktober).