Stellenkostenrechnung für Redwood-Seiten für Stellen

Sie können die Kostenrechnungsinformationen für Stellen im neu hinzugefügten Bereich "Kostenrechnung" der Redwood-Seiten und -Prozesse für Stellen verwalten. Der Bereich "Kostenrechnung" ist standardmäßig ausgeblendet. Sie müssen ihn mithilfe von Geschäftsregeln aktivieren.

Die Kostenrechnungsinformationen können beim Erstellen oder Aktualisieren einer Stelle oder beim Anfordern einer neuen Stelle oder einer Stellenänderung verwaltet werden.

Die Kostenrechnung der Stelle ist spezifisch für eine Gesetzgebungsdatengruppe. Sie benötigen Zugriff auf die Gesetzgebungsdatengruppe, um die Kostenrechnung für die Stelle hinzuzufügen oder zu ändern. Die Änderungen der Stellenkostenrechnung beziehen sich auf den Kontext einer Gesetzgebungsdatengruppe.

Um eine vorhandene Stellenkostenrechnung zu aktualisieren, suchen Sie die Stelle auf der Stellensuchseite, und klicken Sie darauf. Navigieren Sie auf der Stellenseite zum Bereich "Kostenrechnung". Öffnen Sie den Kostenrechnungsdatensatz, den Sie aktualisieren möchten, und klicken Sie in der Dropdown-Liste "Vorgang auswählen" auf "Datensatz aktualisieren". Ändern Sie die Daten nach Bedarf. Klicken Sie auf "+Hinzufügen", um eine weitere Gesetzgebungsdatengruppe für die Kostenrechnung hinzuzufügen. Klicken Sie auf "Speichern".

Um eine vorhandene Stellenkostenrechnung zu löschen, öffnen Sie den Kostenrechnungsdatensatz auf der Stellenseite, und klicken Sie in der Dropdown-Liste "Vorgang auswählen" auf "Datensatz löschen".

Hinweis: Wenn Sie einen datumsabhängigen Datensatz für eine Stelle löschen, wird die Kostenrechnung nicht gelöscht.

Auf ähnliche Weise können Sie die Kostenrechnungsinformationen für die Stelle hinzufügen und die Stellenkostenrechnung im Schritt "Kostenrechnung" der Prozesse "Neue Stelle anfordern" und "Stellenänderung anfordern" ändern.

Hier einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Stellenkostenrechnung:

  • Sie können keine Kostenrechnung für eine Stelle erstellen, wenn der Gesetzgebungsdatengruppe keine Kostenumlagestruktur zugeordnet ist.
  • Sie können keine Kostenrechnung erstellen, wenn an einem zukünftigen Datum eine Kostenrechnung vorhanden ist.
  • Der Gesamtwert der Kostenumlagen in % muss zwischen 0 und 100 liegen. Ist dieser Wert kleiner als 100, wird eine Warnmeldung angezeigt, dass die verbleibende Umlage auf dem Standardkonto gebucht wird, und Sie können nach der Bestätigung fortfahren. Wenn der Gesamtwert der Kostenumlagen in % über 100 liegt, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Sie können erst fortfahren, nachdem Sie den Fehler korrigiert haben.
  • Wenn Sie einen Prozentsatz, aber keine Kostenrechnungssegmente eingeben, wird eine Fehlermeldung angezeigt.
  • Die Stellenkostenrechnung ist der Stelle nicht untergeordnet. Sie ist ein eigenständiges Objekt. Alle Vorgänge, die Sie für die Stelle ausführen, wirken sich daher nicht auf die Kostenrechnung aus.
  • Eine Stelle hat einen eigenen Gültigkeitsbeginn und ein eigenes Gültigkeitsende. Gleiches gilt für die Stellenkostenrechnung. Die Datumsangaben für die Stelle und für die Stellenkostenrechnung sind unterschiedlich und unabhängig voneinander.
  • Wenn für eine Stelle bereits eine Kostenrechnung vorhanden ist, werden im Abschnitt "Stellenkostenrechnung" alle Kostenrechnungsdatensätze angezeigt, die zwischen dem Gültigkeitsbeginn und dem Gültigkeitsende der Stelle liegen.
  • Wenn Sie eine Stelle duplizieren, werden die Kostenrechnungsdaten nicht in die duplizierte Stelle kopiert. Sie müssen die Kostenrechnungsdaten manuell hinzufügen.
  • Die Stellenkostenrechnung kann auch auf den Seiten für die Stellenkostenrechnung der Entgeltabrechnung verwaltet werden. Alle in der Entgeltabrechnung vorgenommenen Änderungen werden hier berücksichtigt und umgekehrt.