Oracle Fusion Cloud Enterprise Data Management verwendet Standard-Reglergrenzwerte, um eine optimale Performance sicherzustellen. In einigen Fällen erhöht Oracle den Reglergrenzwert, wenn Sie die Erhöhung über eine technische Serviceanfrage anfordern.
Sie können eine technische Serviceanfrage weiterleiten, um die folgenden Reglergrenzwerte zu erhöhen:
Wenn Sie die Regler in Ihrer Umgebung erhöhen müssen, müssen Sie die Auswirkung der Erhöhung der Reglergrenzwerte auf die Gesamtperformance der Anwendung testen. Um solche Tests auszuführen, stellt Oracle Ihnen eine Leihumgebung zur Verfügung, in der Reglergrenzwerte entfernt wurden. Sie sind verantwortlich für das Entwerfen und Ausführen der Testpläne, um die Performanceauswirkungen der neuen Reglergrenzwerte zu bestimmen. Nachdem Sie geeignete Tests durchgeführt haben, fordern Sie bei Oracle eine Erhöhung der Reglergrenzwerte in Ihren Umgebungen an.
So erhöhen Sie Reglergrenzwerte:
Die Serviceanfrage muss die folgenden zusätzlichen Informationen enthalten:
In der Regel stellt Oracle Leihumgebungen innerhalb von einer Woche bereit, nachdem eine Serviceanfrage mit den erforderlichen Informationen weitergeleitet wurde. Sie haben maximal drei Monate Zeit, die Tests durchzuführen.
Erstellen Sie in der Leihumgebung, die für die Tests verwendet wurde, eine Weiterleitung über "Feedback geben". Optional können Sie Oracle den Zugriff auf den Wartungs-Snapshot der Umgebungen erlauben, indem Sie der Weiterleitung des Anwendungs-Snapshots zustimmen. Informationen hierzu finden Sie unter Weiterleitung über "Feedback geben" erstellen.
Note:
Reglergrenzwerte werden normalerweise im nächsten monatlichen Updatezyklus in den von Ihnen angegebenen Umgebungen erhöht. Je nach dem monatlichen Updatezyklus für die Entwicklung kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis Oracle die Reglergrenzwerte erhöht. Oracle kann einen One-off-Patch mit einer Erhöhung der Reglergrenzwerte bereitstellen, wenn das dringend erforderlich ist, weil der aktuelle Reglergrenzwert einen kritischen Meilenstein behindert.