Wenn der Personalbedarf die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter übersteigt, können Sie Einstellungsanforderungen hinzufügen, die von Mitarbeitern erfüllt werden müssen. Sie können mehrere Anforderungen gleichzeitig erstellen sowie das zugehörige FTE, den Mitarbeitertyp, die Zeitspanne und das Gehalt festlegen.
Einen Überblick finden Sie unter Einstellungsanforderungen verwalten.
Hinweis:
Dieses Thema gilt nur für die Granularitätsoptionen Mitarbeiter und Mitarbeiter und Tätigkeit.
So fügen Sie Einstellungsanforderungen hinzu:
Wählen Sie das Enddatum aus, wenn Sie das Enddatum für einen Mitarbeiter kennen. Die Angabe einer Endperiode ist vor allem für Aushilfskräfte nützlich, da Sie in diesem Fall die Regel "Austritt planen" nicht ausführen müssen, um den Austritt dieser Mitarbeiter zu planen. Berechnungen für die Personalaufwendungen beginnen und enden dann mit dem jeweiligen Start- und Enddatum. Beachten Sie, dass Sie bei Verwendung der Option "Endperiode" sowohl das Endjahr als auch den Endmonat auswählen müssen.
Wenn Sie keine Gehaltsoption auswählen, werden die Gehaltsstandardwerte verwendet. Wenn Sie Gehaltsbasis und -satz oder Gehaltsgruppe auswählen, werden Zuweisungen von Gehaltsstandardwerten überschrieben.
Zusätzliche Bezüge, Leistungen, Steuern, Headcount usw. werden für die angegebenen Anforderungen innerhalb des angegebenen Zeitraums berechnet.
Bei Bedarf können Sie später Gehaltssatz, Gehaltsbasis, Gehaltsgruppe, Status oder Endperiode für eine von Ihnen hinzugefügte Einstellungsanforderung ändern. Informationen hierzu finden Sie unter Einstellungsanforderungen aktualisieren. Informationen zum Aktualisieren des Gehalts, nachdem der Einzustellende einem eingestellten Mitarbeiter zugeordnet wurde, finden Sie unter Mitarbeitervergütung aktualisieren.
Tipp:
Wenn Sie viele Einstellungsanforderungen gleichzeitig hinzufügen möchten, können Sie das Massenaktualisierungsformular Neueinstellungen verarbeiten verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter Mehrere Mitarbeiter- und Tätigkeitsdetails aktualisieren.