Regeln für den automatischen Abgleich definieren

Definieren Sie mindestens eine Regel für den automatischen Abgleich in einem Abgleichsprozess. Regeln für den automatischen Abgleich werden in der Reihenfolge verarbeitet, in der sie angezeigt werden.

So erstellen Sie Regeln für den automatischen Abgleich:

  1. Navigieren Sie zur Registerkarte "Abgleichsprozess" des Abgleichstyps, in dem Sie eine Abgleichsregel hinzufügen möchten, und klicken Sie auf die Registerkarte Regeln. Informationen hierzu finden Sie unter Abgleichsprozess durch Erstellen von Regeln definieren.
    Diese Abbildung zeigt die Registerkarte "Regeln" in der Registerkarte "Abgleichsprozess" für Abgleichstypen.

    Die Registerkarte Regeln enthält zwei Abschnitte: Regel für manuellen Abgleich und Regel für automatischen Abgleich. Wählen Sie im Filter Status eine der folgenden Optionen aus, um die angezeigten Regeln für den automatischen Abgleich zu filtern: "Alle", "Aktiv" oder "Inaktiv".

  2. Klicken Sie im Abschnitt Automatische Abgleichsregeln auf "Hinzufügen" (Plussymbol). Das Dialogfeld Neue Regel wird angezeigt.
  3. Weisen Sie der Regel eine eindeutige ID und einen Namen zu. Eine Beschreibung ist optional.

    Note:

    Das Feld ID kann bis zu 25 alphanumerische Zeichen enthalten, nicht jedoch Sonderzeichen, außer Punkt (.), Strich (-) und Unterstrich (_). Das Feld Name kann bis zu 50 alphanumerische Zeichen enthalten, nicht jedoch Sonderzeichen, außer Punkt (.), Strich (-) und Unterstrich (_).
  4. Geben Sie den Regeltyp an. Dieser bestimmt die Anzahl der ausgewählten Transaktionen auf jeder Seite des Abgleichs.

    Verfügbare Optionen: 1:1, 1:n, n:1, n:n und Anpassung.

  5. Nur für die Regeltypen 1:n, n:1 und n:n: Wählen Sie Mit Teilmenge aus, um eine Teilmengenregel zu erstellen.

    Informationen hierzu finden Sie unter Teilmengenregel zur Erstellung von 1:n- und n:1-Regeln verwenden und Teilmengen bei der Erstellung von n:n-Regeln verwenden.

  6. Wählen Sie den Abgleichsstatus aus. Dieser Status wird dem Abgleich zugeordnet, wenn die angegebene Abgleichsregelbedingung erfüllt ist.
  7. Wählen Sie Aktiv ab, wenn die Regel inaktiv sein soll. Regeln für den automatischen Abgleich sind standardmäßig auf Aktiv gesetzt.
  8. Klicken Sie auf Speichern.

  9. In Filter und Gruppen können Sie Transaktionen basierend auf den angegebenen Attributen (einschließlich Gruppenelementattribute ) im Abschnitt Gruppen gruppieren.

    Die Gruppierung gilt für die n-Seite der Regel und wird für die folgenden Regeltypen unterstützt, wenn Teilmenge nicht ausgewählt ist: 1:n-, n:1- und n:n-Regeln. Die Option Geschäftskalender verwenden ist nur für Attribute mit dem Datentyp "Datum" verfügbar.

    Informationen hierzu finden Sie unter Transaktionen in Regeln für den automatischen Abgleich filtern und gruppieren.

  10. Blenden Sie Regelbedingungen ein, und erstellen Sie mindestens eine Abgleichsregelbedingung, die erfüllt sein muss, damit diese Abgleichsregel erfüllt ist und die Transaktionen als übereinstimmend gelten.

    Gehen Sie für jede Regelbedingung wie folgt vor:

    • Wählen Sie die Attribute aus dem Quellsystem und dem Untersystem aus, die abgeglichen werden müssen.

      Gruppenelementattribute können auch in Abgleichsregelbedingungen verwendet werden.

    • Geben Sie unter Abgleichtoleranz an, ob die Attribute genau oder mit einer Toleranz übereinstimmen.
    • Gehen Sie für eine Regelbedingung mit einer Abgleichtoleranz, die auf Stimmt mit Toleranz überein gesetzt ist, wie folgt vor:
      • Wählen Sie unter Verwenden eine der folgenden Optionen aus: "Grenzwerte für Abgleichsprozess" oder "Benutzerdefinierte Grenzwerte".

      • Gehen Sie für Regeln für den automatischen Abgleich, die nur Datumsattribute vergleichen, wie folgt vor: Wählen Sie Geschäftskalender aus, um beim Vergleichen von Datumswerten den Geschäftskalender zu verwenden.
      • Wählen Sie Prozenttoleranz verwenden aus, wenn Sie Attributwerte mit einer Toleranz in Prozent abgleichen möchten.
      • Geben Sie unter Von und Bis Werte für die unteren und oberen Toleranzgrenzwerte beim Abgleichen von Attributwerten ein.

      Note:

      Wenn die Abgleichtoleranz auf Stimmt mit Toleranz überein gesetzt ist, gilt Folgendes:
      • Der Datentyp der Attribute muss "Ganzzahl", "Zahl" oder "Datum" lauten.
      • Das Schlüsselattribut eines Gruppenattributs darf nicht in einer Abgleichsregel verwendet werden.
  11. (Optional) Richten Sie Standardwerte für Anpassung und Bestätigung für den Abgleichsprozess ein. Informationen hierzu finden Sie unter Standardwerte für Anpassung und Bestätigung einrichten.

Dies ist ein Beispiel der Registerkarte Regeln, die für einen automatischen Abgleichsprozess für den Intercompany-Typ ausgefüllt ist. In der Spalte Aktiv werden die Regeln angezeigt, die beim automatischen Abgleich ausgeführt werden. Ein X gibt an, dass eine Regel nicht ausgeführt wird und inaktiv ist. Regeln können im Dialogfeld Regel bearbeiten deaktiviert werden.
Screenshot der Registerkarte "Regeln", die für einen automatischen Abgleichsprozess ausgefüllt ist